Bar­rie­re­frei­heit

Bar­rie­re­frei­heit heißt, dass Gebäu­de und öffent­li­che Plät­ze, Arbeits­stät­ten und Woh­nun­gen, Ver­kehrs­mit­tel und Gebrauchs­ge­gen­stän­de, Dienst­leis­tun­gen und Frei­zeit­an­ge­bo­te so gestal­tet wer­den, dass sie für alle ohne frem­de Hil­fe zugäng­lich sind.

Barrierefreiheit